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Anwendungsbereiche

Das von mastap entwickelte Prüf- und Messverfahren gibt eine wissenschaftlich verlässliche und validierte Aussage über die Standsicherheit von Mastsystemen mit Angaben zum nächsten Inspektionsintervall.

Der Standsicherheitsnachweis besteht aus Nachweisen der:

Tragsicherheit bezieht sich auf den Mast (Grenzzustand der Tragfähigkeit) und Lagesicherheit bezieht sich auf die Gründung.

In der DIN 18800-1 (heute DIN EN 1993-1) wurde Standsicherheit als Oberbegriff für die Trag- und Lagesicherheit definiert.

Ein Standsicherheitsnachweis ist vor Errichtung jedes Bauwerkes zu erbringen, demgegenüber ist nach einer gewissen Standzeit bzw. einem gewissen Inspektionsintervall die Standsicherheitsprüfung mit dem Ziel zu erbringen, nachzuweisen, dass die Standsicherheit noch immer gegeben ist.

Die ermittelte Standsicherheitsqualität bestimmt automatisch das neue Inspektionsintervall.

Das mastap-Verfahren berücksichtigt die vorgenannten normativen Kriterien und berechnet zunächst den optimalen statischen Zustand des zu untersuchenden Mastes mit all seinen Anbauteilen und den jeweils unterschiedlichen Umgebungsstrukturen.

Auf dieser Grundlage wird die jeweilige optimale Eigenfrequenz des jeweiligen Mastes berechnet. Die Messung mit dem mastap-System ergibt die tatsächliche Eigenfrequenz des Mastes. Aus der Abweichung der berechneten und der gemessenen Eigenfrequenz wird der jeweilige Schädigungsgrad des Mastes ermittelt.

Die Beurteilung der Standsicherheit wird durch einen iterativen statischen Vergleich unterschiedlicher Schadensbilder vorgenommen, bis die gemessene Eigenfrequenz mit der berechneten Eigenfrequenz nahezu zur Deckung gelangt.

Damit ist der Schädigungsgrad des gesamten Mastsystems beurteilt und kann oberirdischen wie auch unterirdischen Schäden zugeordnet werden.

Weitere Details hierzu erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Nachweis der Standsicherheit durch Berücksichtigung einschlägiger Normen:

Nachgewiesen werden im mastap-Verfahren der Grenzzustand der Tragfähigkeit gemäß den Anforderungen aus den jeweils zu berücksichtigen Bemessungsnormen, dies in enger Anlehnung an die DIN1076 (Überwachung und Prüfung von Ingenieurbauwerken):

Bei (Beleuchtungs)Masten nach DIN EN 40 werden insbesondere die Kriterien der DIN EN 40-3-3 (rechnerischer Nachweis) sowie DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) erfüllt.

Bei Freileitungsmasten werden insbesondere die VDE 0210 (Anforderungen an Freileitungen) sowie DIN EN 1991-1-4 (Windlasten) erfüllt.

Die Prüfung und Überwachung von Mastsystem in Anlehnung an DIN 1076 hat den Zweck, etwa eingetretene Mängel und Schäden rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und die zuständigen Stellen dadurch in die Lage zu versetzen, Maßnahmen zu ergreifen, bevor größerer Schaden eintritt oder die Verkehrssicherheit beeinträchtigt wird.

Normen mit Anforderungen zur Standsicherheit:

Herstellung und Ausführung von Holzbauwerken – Teil 10: Ergänzende Bestimmungen

Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung

Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten – Teil 1-1: Allgemeines – Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau

Holzmaste für Freileitungen – Prüfverfahren – Bestimmung des Elastizitätsmoduls, der Biegefestigkeit, der Rohdichte und des Feuchtegehaltes (zurückgezogene Norm ersetzt durch DIN EN 14229)

Holzbauwerke – Holzmaste für Freileitungen

Lichtmaste – Teil 3-3: Bemessung und Nachweis – Rechnerischer Nachweis

Stahlbauten – Teil 1: Bemessung und Konstruiktion

Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Maste

Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Türme und Maste; National festgelegte Parameter

Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine

Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 3-1: Türme, Maste und Schornsteine – Schornsteine; National festgelegte Parameter

Antennentragwerke aus Stahl

Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV – Teil 3-4: Nationale Normative Festlegungen (VDE 0210-10 bis -12)

Imprägnierte Holzmaste – Technischer Hinweis, Regelwerk VDE, VDE Druckschriften

Technische Bedingungen für die Herstellung und Lieferung von Leitungsmasten aus Holz für Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU); TB Holzmaste, Regelwerk VDEW-S, VDEW-Schriften

Normen für Lastannahmen:

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 4 Windlasten, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN (zurückgezogene Norm, ersetzt durch DIN EN 1991-1-4 und DIN EN 1991-1-4/NA)

Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 100 Grundlagen der Tragwerksplanung, Sicherheitskonzept und Bemessungsregeln, Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN

Eurocode: Grundlagen der Tragwerksplanung

Eurocode: Nationaler Anhang – Grundlagen der Tragwerksplanung; National festgelegte Parameter

Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten

Eurocode 1: Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 1-4: Allgemeine Einwirkungen – Windlasten; Nationaler Anhang – National festgelegte Parameter

Lichtmaste – Teil 3-1: Bemessung und Nachweis – Charakteristische Werte der Lasten (Nachfolger von DIN EN 40-3-1:2002)

Freileitungen über AC 1 kV bis einschließlich AC 45 kV – Teil 3-4: Nationale Normative Festlegungen (VDE 0210-10 bis -12)

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mastap GmbH

 
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